Mein Himmelpfort

einfach schöne Ferien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten folgende allgemeine Mietbedingungen:

A L L G E M E I N E   M I E T B E D I N G U N G E N

(Stand Januar 2023)

1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung / das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die vom Vermieter ausgestellte Buchungsbestätigung dem Mieter per Mail zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.  Weitere Nebenkosten wie Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Kaminholz etc. werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Anzahlung von 50% des Gesamtpreises, ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

3. Kaution
Die Kaution zahlt der Mieter an den Vermieter als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist bei Buchung der Wohnung gesondert auszuweisen und muss vom Mieter mit dem Mietpreis entsprechend der vertraglich festgelegten Zahlungskonditionen überwiesen werden. Die Kaution wird nach Abreise mit eventuell entstandenen Nebenkosten verrechnet und dem Mieter auf das dem Vermieter bekannte Konto erstattet.

4. Mietsache
Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung / das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz (Stornogebühren) für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% der reinen Mietkosten
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% der reinen Mietkosten
Rücktritt ab dem 34. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60% der reinen Mietkosten
Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit und bei Nichterscheinen: 100% der Mietkosten
(Als reine Mietkosten zählt der reine Mietpreis, ohne Zusatzgebühren und Endreinigung)

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Für Umbuchungen an Dritte erhält der Vermieter eine Gebühr in Höhe von 50,00 € für die jeweiligen Ferienwohnungen und von 100,00 € bei Anmietung des ganzen Ferienhauses.

Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Mietdauer und Übergabe des Mietobjektes
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Bei einer verspäteten Anreise ist dies dem Vermieter im Voraus telefonisch, per Mail oder SMS mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer sind Sache des Mieters, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei extremen Verunreinigungen, schmutzigem Geschirr, etc. wird der hierfür anfallende Reinigungsaufwand mit einem Aufwand pro angefangener Stunde von 50,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Der Vermieter hält sich frei, Anreise und Abreisezeiten sowie die Schlüsselübergabe anzupassen, wenn dies die aktuelle Lage, beispielsweise bedingt durch eine pandemische Situation, zur Erhöhung der Sicherheit, zur Gewährleistung von Kontaktbeschränkungen oder für zusätzliche Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Vermietung erfordert.

7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns, unter Maßgabe der Konditionen  von Ziffer 5, verlangen.

8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände (höherer Gewalt)
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen an der Ferienwohnung, am Haus, an den Einrichtungsgegenständen sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.

In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Kontaktperson, die ihm vom Vermieter benannt wurde, über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter kann nicht für den kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Mieter gewährt dem Vermieter in einem solchen Fall eine angemessene Ausbesserungsfrist. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände. Die Benutzung der Wohnung und der Wege zur Wohnung erfolgt auf eigene Gefahr.

11.verbotene Tierhaltung und Rauchverbot
Aus Rücksicht auf nicht rauchende Gäste und Allergiker ist das Rauchen in den Ferienwohnungen / dem Ferienhaus und das Mitbringen von Tieren nicht gestattet. Die Möglichkeit zu Rauchen besteht auf der Terrasse bzw. im Garten. Die Haltung von Tieren im Ferienhaus / der Ferienwohnung ist grundsätzlich nicht gestattet und gilt auch für die gesamten Außenanlagen (Gartenbereich).

12. Nutzung der Kaminöfen
Bei der Nutzung der Kaminöfen sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Es ist ausschließlich trockenes Kaminholz zu verbrennen. Das Verbrennen von Kohle und anderen Materialien / Stoffen in den Kaminöfen ist untersagt! Die heiße Asche darf nur in den dafür vorgesehenen Ascheeimern entsorgt und gelagert werden. Ein entsprechendes Informationsblatt liegt aus. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise.

13. Anmietung und Nutzung von Kanus
Mit Übergabe des Kanus wird dem Mieter ein Übergabeprotokoll ausgehändigt. Der ordnungsgemäße Zustand des Kanu und die Ausgabe der protokollierten Zubehörteile sind vom Mieter zu prüfen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör (vertragsgemäßer Zustand) gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände am oder im Fahrzeug ist vom Mieter Ersatz zu leisten. Ferner verpflichtet sich der Mieter, nach Gebrauch das Fahrzeug innen zu reinigen.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die allgemeinen technischen Regeln zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug jederzeit ohne Erstattung des Mietpreises zurückzunehmen.
Fahrten auf Gewässern für die keine Genehmigung besteht oder von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht (z.B. Nord & Ostsee, Hafenanlagen, Gezeitenabhängige Gewässer, nicht geeignete Schleusen, Überqueren von sehr großen Seen usw.) sind nicht zulässig !
Das Fahren in einem Kanu ist mit einem höheren Risiko verbunden und erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Minderjährige sollten grundsätzlich Schutzwesten tragen. Auch für Erwachsene empfiehlt sich das Tragen einer Schutzweste. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des in Rechnung gestellten Mietpreises. Für Verlust, Diebstahl und Unfälle, gleich welcher Art und Ursache, ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies gilt auch während des Transports der Boote sowie beim Be- und Entladen. Das Boot muss jederzeit vom Mieter gegen Diebstahl & Vandalismus gesichert werden.

Es ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
bei Gewitter, Sturm, Hagel oder Starkregen. (ggf. ist die Fahrt zu unterbrechen und das Boot ans Ufer zu bringen), zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen zur Begehung von Zollvergehen oder sonstigen Straftaten zur Weitervermietung oder Verleihung

Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Unfälle, an denen das Fahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B.: Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen. Alle Kosten, die aus einem vom Mieter verschuldetem Unfall/ behördlichen Maßnahmen entstehen trägt der Mieter. Auch die Ausfallzeiten des Vermieters.

Der Vermieter behält sich vor, Änderungen im Angebot vorzunehmen. Steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung (z.B. bei Reparatur, Ausfall, schlechtem Wetter, höherer Gewalt) bestehen keinerlei Ansprüche auf Vertragserfüllung, sprich die Vermietung des Kanus.

14. gegenseitige Rücksichtnahme / Lärmvermeidung
Wir möchten Sie bitten, auf eventuell andere Mieter und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Vermeiden Sie bitte unnötigen Lärm. Die Ruhezeiten in der Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr und nach 22.00 Uhr sind zu beachten. Rundfunk und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

15. Schriftform & Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und undurchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand.
Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand aufgrund seines Hauptwohnsitzes hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen , die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.